Obwohl die Türkei 1998 die ILO Konvention Nr. 138 und 2001 die ILO Konvention Nr. 182 ratifiziert hat, werden Kinder in der Türkei nicht ausreichend vor Kinderarbeit geschützt. Dies kritisiert der am 21. Februar erschienene Bericht der „International Trade Union Confederation“ (ITUC).
Es ist rechtlich verboten, Kinder unter 15 Jahren einzustellen, sie schwerer Arbeit auszusetzen oder nachts arbeiten zu lassen. Hierfür hat die türkische Regierung eine Liste aller gefährlichen Arbeiten veröffentlicht.
Dennoch gibt es noch keine Gesetze, die die Arbeit in der Landwirtschaft ausreichend regeln. In diesem Sektor sind jedoch 41 Prozent aller arbeitenden Kinder beschäftigt.
Im Agrarsektor arbeiten die Kinder meistens auf Baumwoll-, Tabak- oder Haselnussfarmen und sind dort gefährlichen Arbeiten ausgesetzt, da sie schwer tragen oder mit Pestiziden arbeiten müssen.
Die meisten Kinder sind neben dem Agrarsektor in Kleinbetrieben und Handwerksbetrieben, in heimischen Werkstätten, als Straßenhändler sowie in Reparaturwerkstätten tätig. Außerdem arbeiten die Kinder in der Schuh-, Leder-, Muschel- und Viehindustrie oder in Ziegelsteinfabriken.
Die meisten Aktivitäten können von der Arbeitsaufsichtsbehörde allerdings nicht kontrolliert werden, da sie entweder nicht angemeldet oder informell sind.
In den urbanen Räumen sind viele der arbeitenden Straßenkinder obdachlos. Sie müssen Müll sammeln und trennen oder betteln. Immer wieder sind die Straßenkinder in Gewalt und Aktivitäten von Straßengangs verwickelt.
Trotz der Bemühungen der türkischen Regierung, fordern die türkischen Gewerkschaften mehr Engagement im Kampf gegen die Kinderarbeit. Sie halten die derzeitigen Regelungen nicht für ausreichend und weisen auf die steigende Zahl der arbeitenden Kinder hin.
Die ITUC fordert vor allem eine Verbesserung der rechtlichen Situation im Agrarsektor.
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