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Grabsteine ohne Kinderarbeit sind nicht verfassungskonform?

 |  Bild:  © Costa007 - Dreamstime.com

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Die Gemeinde Eschenbach nimmt die Satzung, welche nur Grabsteine ohne Kinderarbeit zulässt, wieder aus der Friedhofsordnung. Die örtlichen Steinmetzbetriebe rechtfertigen den Schritt damit, dass sie nie mit klarer Gewissheit wissen, ob die importierten Steine nicht doch von Kinderhänden bearbeitet wurden. So ist man sich bei einem Zertifikat aus Indien zum Beispiel nicht 100% der Echtheit bewusst und die Umsetzung der Vorschrift solle ja korrekt ablaufen. 1)

Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim befanden das Verbot von Grabsteinen aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“ als rechtswidrig. Die Zertifizierung sei das Problem, es gebe keine verlässlichen Nachweise, dass die Steine nicht mit Kinderarbeit hergestellt wurden. Außerdem sei das Verbot nicht mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, da es die Steinmetze unzumutbar belaste.

In der Kreisstadt Leimen wurde das Verbot im Oktober vergangenen Jahres in einer umfangreichen Änderung in die Friedhofssatzung aufgenommen. Der Stadtsprecher Michael Ullrich sieht jedoch noch keinen eiligen Handlungsbedarf, um sich für die Durchsetzung des Grabstein-Verbots einzusetzen. Er erklärt, „ seit dem Urteil ignorieren wir das Verbot“, da die Satzung gegen ein höheres Recht verstoßen würde.
So reichten auch schon einige Steinmetze Klage bei den Städten ein, welche die neue Regelung in die Satzung aufnehmen möchten oder dies bereits getan haben. Mit Normenkontrollanträgen, welche die Vereinbarung der Rechtsnormen mit höherrangigem Recht prüfen, waren sieben Steinmetze aus Ortenau schon erfolgreich. Der Widerspruch beruft sich hauptssächlich auf die scheinbare Unmöglichkeit der Überprüfung. Der Innungsobermeister im Ortenaukreis, Egon Meffle, argumentiert: „Die gesamte Wertschöpfungskette – das reicht vom Steinbruch in Indien über den Hersteller der Schneidemaschinen bis zum Bronzebergwerk in Südamerika für Bronzeelemente.“ – dies könne man nicht leisten. 2)

In Nußloch dagegen weigerten sich die Gemeinderäte, das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aus der Satzung zu streichen. Doch erklärte die Rechtsaufsichtsbehörde den Ratsentscheid für rechtswidrig, woraufhin der Bürgermeister dem Beschluss des Rates widersprechen musste. Jetzt wird das Kommunalrechtsamt Stellung beziehen und einen Entschluss im Zuge der Ersatzvornahme herbeiführen, welche die Beseitigung der Mängel durch Dritte vorsieht. 3)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. swp. Steinmetze in Schutz. erschienen am: 01.08.14, aufgerufen am: 05.08.14
  2. swp. steinmetze klagen gegen Stadt: erschienen am: 21.07.12  aufgrufen am: 05.08.14
  3. rnz: nußloch verbot von Gradsteinen aus Kinderarbeit. erschienen am: 01.08.14. aufgerufen am: 05.08.14



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