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Illegale Auslandsadoption: Lukrativer Kinderhandel unter dem Deckmantel karitativer Arbeit

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

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Nach dem „Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ vom 29. Mai 1993 wird global angestrebt, eine legale Perspektive der Auslandsadoption betreiben, ohne das Kindeswohl zu gefährden und die Grundrechte zu hintergehen. Die seit dem Jahr 2002 auch in Deutschland in Kraft getretene Konvention möchte „die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern (…) verhindern“. Das Wohl und Recht eines jeden vermittelten Kindes soll im Mittelpunkt bei jeder getätigten internationalen Adoption stehen. Im Sinne der Vereinbarung wird Präventivarbeit gegen Kinderhandel weltweit geleistet. 1) 2) 3)

Kinderhandel zeichnet sich durch die Anwerbung, den Transport, die Übersendung, Unterbringung oder Entgegennahme minderjähriger Kinder zum ausbeuterischen Zweck aus. Dabei werden Gewalt, Drohung oder Zwang angewendet.

Die Auslandsadoption hat eine lange Tradition: So begann in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Vermittlung von Auslandskindern aus Vietnam, dann Mittel- und Südamerika und Asien in die Bundesrepublik Deutschland. Im Jahre 1989 wurden vermehrt Kinder aus Osteuropa adoptiert. Heutzutage hat sich ein globaler Kindermarkt gebildet, bei dem die Zahl der adoptionswilligen Paare besonders in Australien, Westeuropa, USA und Israel die der Adoptionsbedürftigen bei Weitem übertrifft.

Nach dem Adoptionsübereinkommen aus dem Jahr 1993 sind die Staaten, die diesen Vertrag unterschrieben haben dazu berufen eine Zentralbehörde aufzubauen, die in jeder Angelegenheit der ausländischen Adoption beteiligt sein muss. Hier in der Bundesrepublik unterliegen die zentralen Adoptionsstellen den Landesjugendämtern: Das sind staatliche und nichtstaatliche Vermittlungsagenturen, die regelmäßig auf ihre Qualität kontrolliert werden bzw. nicht auf den Unternehmensgewinn ausgelegt sein dürfen. Doch bevor Minderjährige zur internationalen Adoption freigegeben werden können, muss ihr Heimatland ordnungsgemäß handeln und versuchen ihnen entweder eine Zukunftsperspektive bei ihrer Familie oder Adoptionseltern im eigenen Land bieten zu können. Wenn diese Maßnahmen nicht greifen und auch in absehbarer Zeit keine positive Änderung für dieses Kind eintritt, kann eine internationale Adoption stattfinden, wo keine beteiligte Partei sich dadurch einen unerlaubten „Vermögensvorteil“ ergattern darf. 2)

Die Internationale Adoption ist heutzutage der neue wohlwollende Trend zur besseren Chance auf ein besseres Leben. Als letzte Instanz kommt diese Art der Adoption in Frage, wie es von Carmen Thiele vom Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien (PFAD) nochmals bekräftigt wird: „Wenn man glaubt, man rettet ein Kind, indem man es aus seiner Kultur entfernt, dann ist das ein Irrglaube. Oft gibt diese Rettungsphilosophie dem Ganzen auch nur einen karitativen Aufhänger, hat aber mit dem eigentlichen Wunsch nach einem Kind nur wenig zu tun. Der kulturelle Wechsel ist sehr anstrengend, oft traumatisierend – wir befürworten daher eher, Kindern in ihrer Heimat zu helfen. Das heißt nicht, dass wir Auslandsadoptionen verdammen, aber wir geben das zu bedenken.“

Doch trotz der im Übereinkommen stehenden Absätze zur Verhinderung von Kinderhandel werden die Gesetze durch private Kanäle unter dem Deckmantel humaner Arbeit ausgenutzt, um viel Gewinn mit dem Leid der Kinder zu erwirtschaften. Dabei wollen die Bewerberinnen und Bewerber der Auslandsadoption ihre Menschlichkeit beweisen. Die Motive der Adoptiveltern lagen in den Anfängen solcher Adoptionen noch im politischen, sozialen oder religiösen Bereich. Heute sind Bewerberinnen und Bewerber zum großen Teil kinderlose Paare, die „auf dem Weg über die Dritte Welt“ einen neuen Lebenssinn für sich ergattern wollen. Die Haltung zu Entwicklungsländern bestimmt in vielen Fällen diese Entscheidung. Frau Thiele sagt dazu folgendes: „Das Risiko ist hier sehr hoch, viele werden finanziell ausgenommen, manche landen aber auch im Gefängnis, weil sie gegen die Gesetze des Landes vor Ort verstoßen haben.“ Auch hat zum Beispiel ein kinderloses Paar schnell eine Klage wegen Kindesentführung eingefahren und muss sich vor Gericht verantworten. Das führt zu unnötigen Komplikationen, die wiederum den privaten (illegalen) Machenschaftlern noch mehr Geld in die Hände spielen.

Damit dies zum Teil vermieden werden kann, muss eine solche Adoption nur im Rahmen eines staatlich anerkannten Trägers der Adoptionsvermittlung geschehen. Nicht nur die Erfolgschancen, dass das Kind auch gut ankommt, steigen, sondern auch, dass es nicht unter menschenunwürdigen Bedingungen gelebt hat sowie hergebracht wurde. Oft verschleiern die privaten Organisationen, an die sich viele mit diesem Kinderwunsch wenden, die Herkunft, das Alter und die Vergangenheit des Kindes. Außerdem bieten sie nicht die stark benötigte Betreuung nach der Adoption an wie die staatlichen Träger bzw. übergeben einfach das Kind ohne Hilfeleistung. 4)

Aus Entwicklungsländern Kinder zu adoptieren gilt heutzutage als äußerst umstritten, und das zu Recht, da viel Geld für ein Kind auf den Tisch gelegt werden muss und die Summen so riesig sind, dass damit eine Familie mit einigen Kindern versorgt werden könnte, um späteren Nachwuchs zu bilden sowie sich zu ernähren. Daraus resultieren auch die illegalen Machenschaften.

In der Zeit um die Jahrhundertwende hielten sich in Deutschland schätzungsweise 10.000 unbegleitete illegal eingereiste minderjährige Kinder auf. Behördenkontakt haben diese Kinder dann gar nicht, so ist die Dunkelziffer weitaus höher. Damit so etwas auch nicht passiert, werden sie von kriminellen Hintermännern kontrolliert. So kommen sie nicht mit der Ausländerbehörde sowie dem Jugendamt in Kontakt. Die Kinder (und Jugendlichen), die nach Deutschland eingeschleust werden, entstammen aus Staaten, die ihnen keine Perspektive boten, in denen sie unter Armut litten wo der Krieg ausbrach und wo man aus politischen Gründen verfolgt wird. Viele von Ihnen haben ihre Eltern verloren oder wurden illegal von ihrer Familie durch Kooperation mit Händlern über die Grenze in vermeintliche Sicherheit gebracht. 2)

Ob die internationale Adoption daran beteiligt war/ ist und ob Adoptionsfamilien von Kinderhändlern belogen und betrogen wurden/ werden bzw. die Kinder nicht einmal bei ihnen zu Hause ankamen, ist nicht auszuschließen.

  1. Wikipedia: Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption; 28.07.2017
  2. Strassenkinderreport.de: Kinderhandel; 12.10.2012
  3. Wikipedia: Adoption; 19.09.2017
  4. t-online.de: Auslandsadoption – bereit für ein Leben auf dem Präsentierteller; 14.04.2014



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