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Sebastian Edathy: Verfahren wegen Kinderpornographie eingestellt

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

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Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy bekennt sich schuldig bezüglich der Vorwürfe der Kinderpornographie. Dem Politiker wurde vorgeworfen, zwischen Oktober 2005 und Juni 2010, Videos und Bilder von nackten Jungen bei einem kanadischen Onlinehändler bestellt zu haben. Die ersten Bestellungen gingen an seine eigene Postadresse, alle weiteren habe er sich über seinen Computer im Bundestag heruntergeladen. Nach den Vorwürfen legte er am 7. Februar letzten Jahres sein Bundestagsmandat nieder. Er sagte, er habe sich aus gesundheitlichen Gründen dafür entschieden.

Am heutigen Prozesstag bestätigte Edathy die Vorwürfe. In seiner Erklärung hieß es, er wusste genau, was auf den herunter geladenen Dateien war und bereue, was er getan habe. Auf die Frage, warum es so lange gedauert habe, antwortete er, dass er sich durch die Öffentlichkeit angegriffen gefühlt habe und deshalb umso mehr mit seiner Verteidigung beschäftigt gewesen sei. Erst jetzt sei ihm aufgefallen, was falsch an seinem Handeln gewesen sei. 1)

Trotz dieser Aussagen vor Gericht und der anschließenden Einstellung des Prozesses äußerte sich Edathy auf seiner Facebook Seite wie folgt: „Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen. – Ich weise darauf hin, dass ein ‚Geständnis‘ ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Wortlaut der Erklärung einverstanden. Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen.“ 2)

Der Kinderpornographie-Prozess wurde nun gegen eine Geldauflage von 5 000 Euro eingestellt. Diese muss Edathy an den Kinderschutzbund Niedersachsen zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ein eindeutiges Schuldgeständnis Edathys zur Bedingung für die Einstellung des Verfahrens gemacht. Hierbei wird die Schuld des Täters meist als zu gering gesehen und Edathy gilt damit nicht als vorbestraft. 3)

Der Bundestag hat am 14. November letzten Jahres eine Verschärfung des Sexualstrafrechts zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Künftig macht sich strafbar, wer Jungen und Mädchen nackt fotografiert, um die Aufnahmen zu verkaufen oder zu tauschen. Weiter wurde beschlossen, dass Sexualstraftaten später als bislang verjähren. Die Verjährung soll erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres eines Opfers beginnen. Die Absicht dahinter ist es, die Taten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres verfolgen zu können. Die Opfer sind meist schwer traumatisiert und benötigen viel Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten. Das sogenannte „Cyber- Grooming“, wobei Erwachsene unter einem Decknamen versuchen mit Kindern Kontakt aufzunehmen, um sie zu sexuellen Handlungen zu bringen, soll vermehrt geahndet werden. Der Fall führte zwar zu einer Verschärfung des Sexualstrafrechts, welches jedoch bei dem Edathy Fall selbst noch nicht relevant war. 4)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Spiegel: Kinderporno-Prozess: Edathy gesteht, Verfahren eingestellt – Stand 02.03.2015
  2. Facebook: Sebastian Edathy – Stand 02.03.2015
  3. Sueddteutsche: Edathy gesteht – Verfahren eingestellt – Stand 02.03.2015
  4. Spiegel: Kinderporno-Prozess: Warum Edathy wohl glimpflich davonkommen wird – Stand 03.02.2015



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