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Europäische Union

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Hintergrund

Mit dem Vertrag von Maastricht (1992 unterzeichnet) fand eine Entwicklung ihren Höhepunkt, die 1951 mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl begonnen hatte. Durch die so institutionalisierte Integration, durch die Verträge von Amsterdam (1997), Nizza (2001) und Lissabon (2007) weiter angepasst und vertieft, konnten nun auch komplexe und politikfeldübergreifende Probleme angegangen werden. So ist die EU mittlerweile mit einem Anteil von über 60% an der weltweiten Entwicklungshilfe der größte Geldgeber. 1)  Zwischen 2003 und 2006 betrugen die Geldmittel insgesamt €449 Mio. 2) Innerhalb der EU übernimmt die EU-Kommission die Exekutivaufgaben und ist somit – in Absprache mit dem Rat der Europäischen Union – für die Gestaltung der Themen zuständig.

Aktivität gegen Kinderarbeit

Der Kampf gegen Kinderarbeit ist in der EU-Kommission als Querschnittsthema angelegt, an dem unter anderem Menschenrechts-, Entwicklungs-, Handels- und Wirtschaftspolitik beteiligt sind. Die EU-Kommission beschreibt Kinderarbeit in einem 2010 veröffentlichten Arbeitspapier dementsprechend auch als Phänomen, das einer umfassenden Betrachtung bedürfe. So müssten beispielsweise die Rolle von Menschenhandel, Armut, mangelnder Bildung, Naturkatastrophen und gewaltsamer Konflikte berücksichtigt werden. So wird im Zusammenhang mit Kinderarbeit auch das Erreichen der Millenium Development Goals erwähnt. 3)

Daraus resultieren auch die im Arbeitspapier umrissenen Themengebiete, in denen die EU laut der Kommission aktuell gegen Kinderarbeit tätig ist:

  • In der EU-Erweiterungspolitik soll durch die Konditionalität auf potentielle Beitrittskandidaten und Partnerländer eingewirkt werden, aktiv gegen Kinderarbeit vorzugehen.
  • In der Handelspolitik würden nachhaltige Entwicklung und Good Governance durch das Generalised System of Preferences gefördert, das leichteren Zugang zum EU-Markt für Entwicklungsländer ermögliche. Dieser Zugang muss alle 3 Jahre neu beantragt werden und könne bei Verstößen gegen ILO- und UN-Regulationen ausgesetzt werden.
  • Durch bilaterale Gespräche und internationale Foren soll der Kampf gegen Kinderarbeit in das Innen- und Außenpolitische Handeln der Partnerländer, aber auch der Mitgliedsstaaten integriert werden.
  • Die EU will zudem Themen der Entwicklungspolitik wie den Zugang zu kostenloser Bildung und die Förderung von Menschenrechten stärker in den Kontext der Kinderarbeit stellen.
  • Abschließend soll das Engagement der Wirtschaft gegen Kinderarbeit gefördert werden, dazu sollen freiwillige Corporate Social Responsibility Programme basierend auf Vorlagen der OECD, UN, und der ILO dienen.

Die besonderen Rechte der Kinder, wie zum Beispiel leichteren Zugang zu und bessere Einbindung in das Justizsystem, oder die Garantie der Unversehrtheit, werden auch explizit in der Charta der Grundrechte erwähnt. Die EU wird hier durch Erfahrungsaustausch, Dialoge mit der Zivilgesellschaft, Best-Practice-Paper und die Standardisierung von Gesetzen und Prozessen tätig. Außerdem sollen diese Themen verstärkt in das außenpolitische Handeln der EU integriert werden. 4)

 

Beispiel für ein EU-Projekt: Tackling Child Labour through Education (TACKLE) 5)

Dieses in Kooperation mit der ILO durchgeführte Projekt soll im Sinne des 2. Millenium Development Goals Kindern und Jugendlichen aus prekären Verhältnissen Zugang zu Bildung ermöglichen, was Armut und Kinderarbeit bekämpfen soll. Die Partnerländer von TACKLE sind Kenia, Sambia, Sudan, Madagaskar, Mali, Angola, Jamaika, Papua New Guinea, Fiji, Guyana und Sierra Leone. Die EU möchte die Kapazitäten der Partnerländer stärken, selbstständig Initiativen und Gesetze gegen Kinderarbeit und für bessere Bildungschancen zu entwickeln und zu implementieren. Dazu wurden € 14,75 Mio. zur Verfügung gestellt.

 

Wichtige Dokumente (Auswahl):

  • Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder, KOM(2008)055, Brüssel, 5.2.2008
  • Combating Child Labour, Commission Staff Working Paper, SEC(2010) 37 Final, Brussels, 14.1.2010
  • Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes, KOM(2011) 60 endgültig, Brüssel, 15.2.2011
  • In die Menschen investieren, Mitteilung über das thematische Programm für menschliche und soziale Entwicklung und die Finanzielle Vorausschau für 2007-2013, KOM(2006) 18 endgültig
  1. VENRO e.V.: Europäische Entwicklungspolitik – aufgerufen am 22.1.2013
  2.  Europäische Kommission: In die Menschen investieren, Mitteilung über das thematische Programm für menschliche und soziale Entwicklung und die Finanzielle Vorausschau für 2007-2013, KOM(2006) 18 endgültig – aufgerufen am 21.1.2013
  3. Europäische Kommission: Combating Child Labour, Commission Staff Working Paper, SEC(2010) 37 Final – nicht mehr verfügbar
  4. Europäische Kommission: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes, KOM(2011) 60 endgültig – aufgerufen am 21.1.2013
  5. EuropeAid: Tackling Child Labour through Education – aufgerufen am 23.1.2013



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