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GoodWeave / Rugmark

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Branche

Teppiche aus Indien und Nepal.

Das Rugmark-Siegel ist international verbreitet (z.B. in Deutschland, Italien und den USA). Im August 2009 ist es durch das GoodWeave-Siegel abgelöst worden, bis 2011 waren beide Siegel im Handel zu finden.

Ziele

  • Bekämpfung illegaler Kinderarbeit in Indien und Nepal
  • Organisation von Sozial- und Bildungsprogrammen für ehemalige Kinderarbeiter
  • Forderung angemessener Löhne und Arbeitszeiten sowie sichere und hygienische Arbeitsbedingungen in der Teppichindustrie
  • Kontrolle der Einhaltung von Umweltmindeststandards

Kriterien

  • Keine Kinderarbeit
  • Keine Zwangsarbeit
  • Bildung von Gewerkschaften wird erlaubt
  • Keine Diskriminierung
  • Angemessene Arbeitsbedingungen, darunter fallen: Arbeitsschutz, Bezahlung, Arbeitszeit und Behandlung der Angestellten
  • Umweltschutzmaßnahmen müssen, wenn nötig, ergriffen werden

Importeure müssen 1,75% des Importwertes der Ware an GoodWeave zur eigenen Kostendeckung zahlen.  Die Aufträge müssen gegenüber dem GoodWeave-Büro offengelegt werden.

Kontrollen

  • Unangekündigte Kontrolle bei Herstellern und Exporteuren
  • Zertifizierung vor Ort
  • NGOs achten auf die Einhaltung der GoodWeave-Statuten
  • Durch Identifizierung der Ware kann die Produktion jedes Teppichs zurückverfolgt werden

Sanktionsmöglichkeiten

Verstöße gegen die Kriterien führen zum Entzug der Lizenz.

Links

GoodWeave Deutschland
Good Weave International




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2 Gedanken zu „GoodWeave / Rugmark“

  1. Hallo, ich möchte wissen, ob ich Teppiche der Firma „Kibek“ (konkret „Atlas-grau“) bezüglich Kinderarbeit ohne Bedenken kaufen kann. Sie führen die Überprüfung der Arbeitsbedingungen selbst durch und sind nicht in der Goodweave-Foundation Mitglied. Sie garantieren also selbst, dass die Teppiche nicht unter Kinderarbeit hergestellt werden. Kann ich mich darauf verlassen?
    Danke für die Antwort.
    Viele Grüße, Silke Eckardt

    1. Hallo Frau Eckhardt,
      mit Selbstverpflichtungserklärungen und internen Kontrollen wären wir vorsichtig. Auf der sicheren Seite ist man am ehesten, wenn das Unternehmen externe, unangekündigte und regelmäßige Kontrollen bei den Subunternehmern durchführen lässt. Sobald wie möglich, recherchieren wir zu Kibek.
      beste Grüße, das earthlink-Team

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