Hintergrund
Die Konvention Nr. 105 gehört zu den grundlegenden Konventionen der ILO. Sie trat 1959 in Kraft und wurde bis heute (Januar 2014) von 174 Staaten ratifiziert. 1)
Inhalt
Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, auf jegliche Form von Zwangsarbeit zu verzichten. Dazu gehören: 2)
- Zwangsarbeit als Straf- oder „Erziehungs“-Maßnahme gegen politische Gegner und aus ideologischen Gründen
- Zwangsarbeit als Mittel zur Mobilisierung und der ökonomischen Entwicklung
- Zwangsarbeit als Disziplinierungs- und Strafmaßnahme, beispielsweise nach Teilnahme an Streiks
- Zwangsarbeit als Mittel von sozialer, ethnischer und religiöser Diskriminierung
Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)
- ILO: List of Ratifications – aufgerufen am 29.01.2014 ↩
- ILO: Wortlaut der Konvention Nr. 105 – aufgerufen am 11.2.2013 ↩
Gilt das auch für Kinderarbeit?
In Bezug auf Kinderarbeit sind die ILO-Konventionen 138 (Mindestalter für Beschäftigung) und 182 (Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit) entscheidend.
http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/gegenmassnahmen/welt-politik/mindestalter-fuer-beschaeftigung/
http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/gegenmassnahmen/welt-politik/beseitigung-der-schlimmsten-formen-der-kinderarbeit/