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Freiburg

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Auszug aus der Friedhofssatzung

der Stadt Freiburg vom 18.10.2011
in der Fassung vom 16.10.2012 und 11.12.2012

§ 22 Genehmigungspflicht

(6) Es dürfen nur Grabsteine und Steineinfassungen verwendet werden, die nachweislich
aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im
Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt
worden sind. Ein entsprechender Nachweis ist der Friedhofsverwaltung
vorzulegen (z. B. durch XertifiX-, Fair Stone- oder vergleichbares Zertifizierungssiegel).

Link zur vollständigen Friedhofssatzung

 




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