in Zahlen
- Gesamtbevölkerung: 10.282.283 Einwohner (Stand: 2021) 1)
- 0 – 14 Jahre: 22,8% (Stand: 2020) 1)
- ca. 70.034 der Kinder arbeiten, dies entspricht 4,5% 2)
- 91% der Kinder arbeiten in der Landwirtschaft, 7,2% in der Dienstleistung und 0,8% in der Industrie. 2)
Tätigkeiten / Produkte
- Landwirtschaft (Baumwolle, Tabak, Tee, Kartoffeln) 2)
- Baugewerbe 2)
- Straßenarbeit (Bettelei, Verkauf, Gepäck tragen) 2)
- Autos waschen und reparieren 2)
- Kommerzielle sexuelle Ausbeutung (oft in Verbindung mit Menschenhandel) 2)
- Straßenkinder, die aus staatlichen Waisenhäusern und Justizvollzugsanstalten entlassen wurden, sind besonders gefährdet, Opfer von Menschenhandel zu werden. 2)
Allgemeine Rahmenbedingungen
- Arbeitslosenrate: 13,4%, davon sind 15,8% weiblich und 11,4% männlich. (Stand: 2015) 1)
- Bevölkerung unter der Armutsgrenze: ca. 4,9% (Stand: 2015) 1)
- ca. 20.000 Kinder in Aserbaidschan stehen nicht unter elterlicher Betreuung. Ob in Waisenhäusern oder auf der Straße, sind sie oft körperlicher und psychischer Gewalt ausgesetzt. 3)
- Die Region Bergkarabach gehört geographisch gesehen zwar zu Aserbaidschan, wird aber von Armenien kontrolliert, wodurch sie einen Konfliktherd beider Länder darstellt. Im jüngsten Krieg um die Region vom 27. September bis 9. November 2020 holte sich Aserbaidschan weite Teile des Konflikts zurück. Insgesamt starben bei den Gefechten mehr als 4700 Menschen. 4)
Schulbildung
- Die Schulbildung ist kostenlos und verpflichtend bis zum 15 Lebensjahr. 2)
- Einschulungsrate: 68,6% der Jungen und 66,7% der Mädchen werden eingeschult (2011) 5)
- Alphabetisierungsrate: 99,8% können lesen und schreiben (Stand: 2017) 1)
- Das Gesetz garantiert zwar kostenlose Bildung, jedoch haben Kinder ohne Ausweispapiere und Kinder mit Behinderungen nur eingeschränkten Zugang zu Bildung. Kinder ohne Ausweispapiere sind nicht berechtigt sich in einer Schule einzuschreiben. Dies betrifft 35 bis 40% der Kinder, die in Heimen für Minderjährige leben. 2)
Ursachen für Kinderarbeit
- Armut (vor allem in ländlichen Gebieten)
- Arbeitslosigkeit
- Familien mit vielen Kindern (Schwierigkeiten, allen Bedürfnissen, z.B. Nahrung nachzukommen)
- niedriges Bildungsniveau
- unzureichende soziale Absicherung und Durchsetzung der Arbeits- und Strafgesetze 6)
Gesetzliche Rahmenbedingungen
- ILO Konvention Nr. 105 7) : ratifiziert am 09. 08. 2000
- ILO Konvention Nr. 138 8) : ratifiziert am 19. 05. 1992 , Mindestalter 16 Jahre
- ILO Konvention Nr. 182 9) : ratifiziert am 30. 03. 2004
- UN-Kinderrechtskonvention 10) : beigetreten am 13. 08. 1992 11)
- UN Zusatzprotokoll bewaffnete Konflikte 12) : ratifiziert am 03. 08. 2002 11)
- UN Zusatzprotokoll Kinderhandel 13) : ratifiziert am 03. 08. 2002 11)
- Nationale Gesetze verbieten Kindern unter 15 Jahren zu arbeiten, bis 18 Jahre dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausgeführt werden und es gibt Beschränkungen der Arbeitszeit
- Kein gesetzlicher Schutz für Kinder, die im informellen Bereich ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
- Zwangsarbeit (mit Ausnahmen), Menschenhandel und Kinderprostitution sind verboten
- die Prüfer, die gegen Kinderarbeit vorgehen, haben im Jahr 2011 keine Strafe vergeben, auch wenn sie auf Verletzungen der Schutzgesetze stießen 14)
Bisherige Lösungsansätze
- 2004 ist die Azerbaijan Employers‘ Organization dem ILO ACT/EMP Projekt zur Elimination von Kinderarbeit beigetreten.
- 2011 verabschiedete die Regierung einen nationalen Aktionsplan, der bis 2013 den Kampf gegen Menschenhandel organisiert 2)
- CIA: The World Factbook – Azerbaijan; aufgerufen am 15.03.2021↩↩↩↩↩
- 2019 Findings on the Worst Forms of Child Labour – U.S. Department of Labor – zuletzt aufgerufen am 15.03.2021↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩
- Humanium: Kinder in Aserbaidschan; aufgerufen am 15.03.2021↩
- Der SPIEGEL: Bergkarabach; aufgerufen am 15.03.2021↩
- UNICEF Data – Azerbaijan; aufgerufen am 15.03.2021↩
- ILO ↩
- Abschaffung der Zwangsarbeit ↩
- Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung ↩
- Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit ↩
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder ↩
- UNHCHR ↩↩↩
- Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten ↩
- Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie ↩
- Artikel nicht mehr verfügbar – 25.02.14 ↩
Guten Tag,
gibt es hier aktuellere Daten und Informationen?
Viele Grüße
Anja
Hallo Anja,
leider hat die Kinderarbeitsseite bereits seit geraumer Zeit keine Förderung mehr erhalten. Derzeit liegt unser Fokus auf unserer Fluchtgrundkampagne.
Sollten wir künftig wieder mehr Freiraum haben, können wir hoffentlich auf Deine Frage eingehen.
Viele Grüße,
Dein earthlink-Team