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Belgien

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

in Zahlen

  • Gesamtbevölkerung: 10.438.353 Einwohner (Stand: Juli 2012) 1)
  • 0-14 Jahre: 15,8% 1)
  • keine Statistiken zu Kinderarbeit

Tätigkeiten / Produkte

  • Belgien ist Ziel- und Durchgangsland für Frauen- und Kinderhandel aus Zentraleuropa, Asien und Subsahara-Afrika zum Zweck der sexuellen Ausbeutung.
  • [[produkte:prostitution“>Kinderprostitutionist ein Problem, wenn auch nicht stark verbreitet 2)

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Arbeitslosenrate: 7,6% (Stand: 2012) 3)

Schulbildung

  • Einschulungsrate: 99% der Jungen und Mädchen werden eingeschult (2000-2005) 4)
  • Die kostenlose Ganztagsschulbildung ist verpflichtend für alle Kinder zwischen 6 und 16 Jahren. Danach ist eine weiterführende Ausbildung bis zum Alter von 18 Jahren verpflichtend.
  • Alphabetisierungrate: 99% der Männer und Frauen können lesen und schreiben (Stand: 2003) 1)

Ursachen für Kinderarbeit

  • Belgien ist Ziel- und Durchgangsland für Frauen- und Kinderhandel aus Zentraleuropa, Asien und Subsahara-Afrika zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. 2)

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • ILO Konvention Nr. 105 5) : ratifiziert am 23. 01. 1961
  • ILO Konvention Nr. 138 6) : ratifiziert am 19. 04. 1988 , Mindestalter 15 Jahre
  • ILO Konvention Nr. 182 7) : ratifiziert am 08. 05. 2002
  • UN-Kinderrechtskonvention 8) : ratifiziert am 16. 12. 1991
  • UN Zusatzprotokoll bewaffnete Konflikte 9) : ratifiziert am 06. 05. 2002
  • UN Zusatzprotokoll Kinderhandel 10) : ratifiziert am 17. 03. 2006
  • Nationale Gesetze zum Schutz von Kindern:
    • Das Gesetz schützt Kinder vor sexueller Ausbeutung, Menschenraub und Menschenhandel.
    • Es stehen harte Strafen auf Vergehen im Bereich der Kinderpornographie und auf den Besitz pädophilen Materials.
    • Das Gesetz erlaubt auch die strafrechtliche Verfolgung derer, die die oben genannten Verbrechen im Ausland begehen und bestimmt, dass Kinderschänder nicht ohne psychotherapeutische Behandlung entlassen werden dürfen und auch im Anschluss an die Entlassung in Behandlung bleiben müssen.
    • Zwangsarbeit ist gesetzlich verboten
    • Das Gesetz schützt Kinder vor Ausbeutung am Arbeitsplatz. Das Mindeatarbeitsalter ist 15 Jahre. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren können an Programmen teilnehmen bei denen sie die Hälfte der Zeit arbeiten und die andere Hälfte studieren und in den Ferien Vollzeit arbeiten. 2)
  1. CIA The World Factbook
  2. U.S. Department of State
  3. The World Factbook
  4. UNICEF
  5. Abschaffung der Zwangsarbeit
  6. Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung
  7. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit
  8. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder
  9. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten
  10. Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie



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