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Modernisierung des Vergaberechts unter Kritik

Die Ausgaben der öffentlichen Hand für Güter und Dienstleistungen belaufen sich auf rund 360 Mrd. Euro. Sie müssen explizit und nachprüfbar an die Kriterien der Nachhaltigkeit gebunden sein, fordert der Rat für Nachhaltigkeit. Die Bundesregierung sieht das anders. Sie möchte die geforderte Auftragsvergabe mit einer Kann-Bestimmung nur als eine Möglichkeit verankern. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE fordern dagegen eine verbindliche Corporate Social Responsibility (CSR) der öffentlichen Hand. Durch die Modernisierung des Vergaberechts soll der § 97 Abs. 4 im Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) abgeändert werden. Die Kritik der Nichtregierungsorganisationen setzt an dem Wort „können“ an. Denn von Unternehmen wird inzwischen gefordert, dass sie CSR in ihr Handeln einbetten. Der Bundesgesetzgeber hält sich aber alle Hintertüren offen. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordern von der öffentlichen Hand deswegen, auf bekannte Sozialsiegel zurückzugreifen. Peter Fuchs von WEED (Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung) betont, die Bundesregierung brauche definitiv einen Aktionsplan für die Nachhaltige Beschaffung, wie es ihn bereits in andern Ländern gibt. Er glaubt nicht, dass es am kommenden Montag zu einer Gesetzesänderung kommen wird.

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