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Münchner Friedhöfe nicht länger frei von Kinderarbeit

Am gestrigen Mittwoch verhandelte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof die Klage eines Münchner Steinmetz’ gegen die Landeshauptstadt München. Gegenstand der Verhandlung war die im Jahr 2007 erlassene Änderung der kommunalen Friedhofssatzung, die vorsah, dass auf Münchner Friedhöfen nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Hintergrund dieser Satzung ist die Tatsache, dass etwa zwei Drittel der nach Deutschland importierten Steine aus Indien stammen, wo Kinder unter „sklavenähnlichen Verhältnissen schuften“, so Heinz Schulze vom „Nord-Süd-Forum München“. 150.000 Kinder arbeiten in Steinbrüchen mit gefährlichem Sprengstoff und massivem Staub ohne Mundschutz. Aufgrund dieser Bedingungen haben sie eine durchschnittliche Lebenserwartung von 35-38 Jahren. Der Steinmetz hingegen kritisierte die Satzung der Landeshauptstadt München und das damit verbundene notwendige Zertifizierungssystem und sah sich in der Freiheit seiner Berufsausübung beeinträchtigt. Das Gericht erklärte die Satzung nun zugunsten des Steinmetz’ für unzulässig. Zwar lobte die Senatsvorsitzende das höhere Ziel, Kinderarbeit zu bekämpfen; eine solche Satzung falle jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München. Auch eine Revision des Falles wurde ausgeschlossen.




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Ein Gedanke zu „Münchner Friedhöfe nicht länger frei von Kinderarbeit“

  1. Nicht das Urteil ist die Katastrophe, sondern die Klage. Hier will doch wirklich jemand bewußt Grabsteine aus Kinderarbeit vertreiben. Die einzige richtige Reaktion hierzu ist meiner Meinug, bekannt zu machen, bei welchem Steinmetz man Grabsteine _mit_Kinderarbeit bekommt.

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