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CDA fordert konkrete Schritte gegen Natursteine aus Kinderarbeit

In letzter Zeit haben immer mehr Städte und Kommunen ihre Friedhofsatzungen geändert. Grabsteine aus China und Indien dürfen nur noch aufgestellt werden, wenn per Zertifikat sichergestellt ist, dass diese nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen. Einige Steinmetze haben jedoch gegen diese Klausel geklagt, und bekamen vor den jeweiligen Verwaltungsgerichten Recht. Es fehle „ein spezifischer örtlicher Bezug“, der die Stadt zur Erlassung einer solchen Satzung ermächtigt. Um das Ziel zu erreichen, dass keine Steine mehr verwendet werden, die aus Kinderarbeit stammen, schlägt die CDA (Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft Deutschlands) im Rahmen der Kampagne Kind.gerecht folgenden 5-Punkte-Plan vor: 1. Das neue Vergaberecht, dass vom Bundestag bereits verabschiedet wurde, müsse am 13.02.2009 noch vom Bundesrat beschlossen werden. Dieses Gesetz beinhaltet, dass Sozialklauseln bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zulässig sind. 2. mit Blick auf die kommunalen Friedhofssatzungen werde eine rechtliche Regelung benötigt, die Städte und Kommunen dazu befähigt, Grabsteine aus Kinderarbeit auf den Friedhöfen zu verbieten. 3. Um Kinderarbeit tatsächlich ausschließen zu können, müsse die Herkunft der Steine durch auf unangemeldeten Kontrollen basierende unabhängige Zertifikate dokumentiert werden. 4. Um u.a. ein „Sozialsiegel“ zu entwickeln, das auf unabhängigen Kontrollen beruht, erklärt sich die CDA bereit, alle betroffenen Akteure zu einem „Runden Tisch gegen Kinderarbeit bei Natursteinen“ einzuladen. 5. Die Sanktionsmöglichkeiten der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) müssen erweitert werden. Sie solle überall Kontrollen in Steinbrüchen durchführen, und im Falle eines Bekanntwerdens von Kinderarbeit die Täter an den Pranger stellen. Quelle: Pressemitteilug der CDA vom 09.02.2009.




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