Am 20. November 1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung ihre Kinderrechtskonvention. In ihr stehen neben einem Recht auf Schulbildung und auf Freizeit, auch der Schutz vor Ausbeutung festgeschrieben. Bis heute haben 193 Staaten und somit fast alle Mitglieder der Vereinten Nationen, das bindende Abkommen ratifiziert. Neben Somalia sind die USA das einzige Land, welches dem bindenden Vertrag noch nicht beigetreten ist. Bis 2005 existierte dort beispielsweise die Todesstrafe für Minderjährige. Aber auch Deutschland widerspricht zu Weilen der Konvention; Zusammen mit Österreich ist es das einzige EU-Land, in dem eine Abschiebehaft für Kinder existiert.
Das 20-jährige Jubiläum nahm UNICEF Deutschland zum Anlass auf die Besonderheit dieses Abkommens hinzuweisen, „die Konvention ist zweifellos ein Meilenstein, da erstmals über Grenzen hinweg die Bedürfnisse und Rechte von Kindern formuliert wurden“, sagte Rudi Tarneden. Zugleich wies er in einer Linie mit Amnesty International aber auch darauf hin, dass die in der Konvention festgeschriebenen Rechte oft nicht erfüllt würden. Bis heute seien Kinderarbeit, Gewalt und katastrophale gesundheitliche Zustände für viele Millionen Kinder an der Tagesordnung.
SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier sprach sich für eine Implementierung der Konvention in das deutsche Grundgesetz aus.