Die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat ihren Vorwurf, Indien sei ein Land, das Kinderpornografie nicht ächte, zurückgenommen. Indien hatte zuvor die Darstellung der Familienministerin, die ihre Aussage auf eine Studie aus dem Jahr 2006 stützte, entschieden zurückgewiesen. Indische Botschafter wiesen darauf hin, dass das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 bereits mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kinderpornografie enthalten. Das im Februar 2009 erlassene erweiterte Informationstechnologiegesetz sieht bei Fällen von Kinderpornografie Gefängnisstrafen bis zu sieben Jahren und Geldbußen in Höhe von umgerechnet 15.000 Euro vor. Die CDU-Politikerin begrüßte die indische Gesetzesnovellierung: Sie zeige, dass „der politische Wille zur Bekämpfung des Problems jetzt klar vorhanden ist.“ Dennoch fordert von der Leyen eine stärkere internationale Zusammenarbeit, verbesserte Forschung und rechtsvergleichende Studien. Zusätzlich müsse auf die Maßnahmen zur Strafverfolgung international Wert gelegt werden. Link zum Artikel
Bundesfamilienministerin gesteht Fauxpas bei Kinderpornovorwurf gegen Indien
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- von earthlink e.V.
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