In Deutschland diskutieren Politiker darüber, welches das effektivste Mittel gegen Kinderpornographie im Internet ist: die Seiten zu sperren oder zu löschen?
Im Februar 2010 trat das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft, das die Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten vorsieht. Internetsperren werden kritisiert, da sie leicht zu umgehen sind und die Infrastruktur, die man zur Sperrung benötigt, dazu genutzt werden könnte, weitere Internetinhalte zu sperren. Die Bundesregierung hat die Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes für ein Jahr ausgesetzt um die Löschung der Seiten zu prüfen. Im Januar 2011 sind beim BKA 143 Hinweise auf Websites mit kinderpornographischen Inhalten eingegangen. Das BKA schickte daraufhin Löschungsanforderungen ins Ausland. Nach zwei Wochen waren 93 % der Seiten gelöscht, nach vier Wochen waren 140 Seiten gelöscht. Die BKA-Statistik zeigt, dass das Löschen von kinderpornographischen Internetseiten erfolgreich ist.
Diese Ergebnisse entsprechen auch dem internationalen Bild, das der Verband der Internet-Beschwerdestelle Inhope in seinem Jahresbericht darstellte. Danach haben 2010 Internetsurfer aus 34 Staaten den Inhope-Mitgliedsorganisationen 24.047 Hinweise auf entsprechende Internetseiten gegeben. Inhope hat diese Hinweise an die Partnerorganisationen weitergeleitet, die sich um die Löschung bemühen. Bereits nach Ablauf von zwei Wochen waren 92 % der Seiten gelöscht. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Löschung von kinderpornographischen Internetseiten durchaus Erfolg versprechend ist.