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Nun auch in Leimen: Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit zurückgenommen

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

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Im Oktober letzten Jahres hatte der Gemeinderat der Stadt Leimen entschieden, Grabsteine aus Kinderarbeit auf den örtlichen Friedhöfen zu verbieten. Diese Entscheidung wurde damals mit Begeisterung aufgenommen. Doch nun, genau ein Jahr später, wurde der Beschluss wieder zurückgenommen. Grund dafür waren Klagen von betroffenen Steinmetzen, die sich auf ein Urteil bezüglich der Stadt Kehl bezogen hatten. 1)

In Kehl klagten bereits Anfang 2014 Steinmetze gegen ein ähnliches Verbot, woraufhin ihnen das Verwaltungsgericht in Mannheim im Mai recht gab. Die Begründung war, dass nicht nachzuweisen sei, ob die Grabsteine aus Kinderarbeit stammen oder nicht, da entsprechende Zertifikate fehlen. Aufgrund des Urteils beschloss eine Vielzahl von Gemeinden in Baden-Württemberg, die zuvor vergleichbare Verbote beschlossen hatten, diese wieder zurückzuziehen. Einige Gemeinden wollen jedoch weiterhin an dem Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit festhalten, wodurch es nach wie vor zu Prozessen kommt. 2)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Rhein-Neckar-Zeitung: Leimen: Grabsteine aus Kinderarbeit bleiben zulässig – 08.10.2014
  2. Stuttgarter Zeitung: Grabsteine aus Kinderhand bleiben umstritten – 08.10.2014



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