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Baden-Württemberg: Gesetzentwurf bezüglich des Nachweises für Grabsteine

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

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Vor weniger als einem Monat verabschiedeten alle vier Landtagsfraktionen Baden-Württembergs einen Gesetzentwurf, der den Kommunen Rechtssicherheit bei ihren Friedhofssatzungen bringen soll. „Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Anforderungen an den Nachweis für Grabsteine und Grabeinfassungen, die aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden, auszustellen, um Gemeinden eine Grundlage zur rechtssicheren Ausgestaltung ihrer Friedhofsordnungen zu geben“. 1)

Mit diesem Gesetzentwurf soll die bereits bestehende Vorschrift präzisiert werden: Drei Möglichkeiten, wie ein Steinmetzbetrieb glaubhaft machen kann, dass bei seinen Steinen ausbeuterische Kinderarbeit ausgeschlossen werden kann, sind darin festgehalten. Ist der Stein im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz hergestellt worden, schließt der Gesetzgeber die Ausbeutung von Kindern grundsätzlich aus. Kann der Steinmetz ein „bewährtes Zertifikat“ (wie z.B. „Fair Stone“ oder „Xertifix“) vorweisen, gilt das ebenfalls als Beleg sauberer Arbeit. Hat der Steinmetz kein Zertifikat, reicht eine Erklärung des Händlers. In der hat dieser entweder zu versichern, dass er sich vor Ort vergewissert hat, dass die Steine ohne Kinderarbeit produziert wurden. Oder er muss schlüssig erklären, wie er Kinderarbeit künftig vermeiden will. 2)

Der Landtag hatte zuletzt die Kommunen zu Verboten von Grabsteinen aus unfairem Handel oder ausbeuterischer Kinderarbeit ermächtigt. Gerichte hatten jedoch in Folge diverse neue Friedhofssatzungen für unwirksam erklärt, da es kein staatlich anerkanntes Zertifikat für solche Grabsteine gab. 3) Den Steinmetzen konnte der Nachweis nicht zugemutet werden, dass ihr Grabstein ohne Kinderarbeit gefertigt wurde.

Weiterhin zu erwähnen gilt, dass ein Großteil der Grabsteine auf deutschen Friedhöfen aus Indien stammt; oft werden sie vor ihrem Schiffstransport nach Deutschland in China behauen. 4) In Indien sowie in China arbeiten zehntausende Kinder, oft unter Zwang und ohne Arbeitsschutz, in Steinbrüchen und Ziegeleien.

Obwohl der neue Gesetzentwurf festlegt, welche Nachweise dafür erbracht werden können, dass Grabsteine aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden, gibt es laut dem Eine Welt-Fachpromoter Kleinert einige kritische Anmerkungen. 5) Unter anderem wird die Novelle den sachlichen Herausforderungen nicht gerecht. Da in indischen Steinbrüchen Schuldknechtschaft verbreitet ist, sollten die Kommunen nur solche Grabsteine zulassen, die unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen (alle acht Kernarbeitsnormen der ILO) hergestellt wurden. Der Begriff „Fairer Handel“ soll dabei ausschließlich auf Produkte angewendet werden, die Fairtrade-zertifiziert sind oder den Kriterien der WTO entsprechen. Außerdem bietet die Novelle ein Schlupfloch im vorgesehenen Nachweisverfahren: eine bedingungslose Eigenerklärung kann nicht garantieren, dass ausbeuterische Kinderarbeit tatsächlich ausgeschlossen werden kann.

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Landtag von Baden-Württemberg: Gesetzentwurf – zuletzt aufgerufen am 09.11.2015
  2. Schwäbische: Gegen „Blutsteine“ auf Friedhöfen – zuletzt aufgerufen am 09.11.2015
  3. Schwäbische: Grabsteine aus Kinderarbeit: Fraktionen wollen Gesetz ändern – zuletzt aufgerufen am 09.11.2015
  4. Schwäbisches Tagblatt: Grabsteine aus Indien: Gericht kippt kommunale Friedhofssatzungen; aufgerufen am 27.02.2018
  5. Uwe Kleinert: Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen für das Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes, Dokument liegt uns vor



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