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UN-Kinderrechtskonvention

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und trat im September 1990 in Kraft. 1)

Die Kinderrechtskonvention hat die größte Akzeptanz aller UN-Konventionen. Mit Ausnahme der USA haben weltweit alle Länder dieser Erde die Kinderrechtskonvention ratifiziert. 2)

Allerdings gibt es trotz der Ratifizierung in vielen Staaten noch immer massive Verletzungen der Kinderrechte. Die Konvention, in deren Sinne alle Personen unter 18 Jahren als Kinder angesehen werden, legt die wesentlichen Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest.

Die Einhaltung der Bestimmungen der Konvention überwacht das zuständige UN-Vertragsorgan, der Ausschuss für die Rechte des Kindes, der periodisch die Berichte der Unterzeichnerstaaten entgegennimmt und auswertet.  3)

Die UNICEF hat die 40 Artikel der Kinderrechtskonventionen in zehn Grundrechten zusammen gefasst: 4)

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
  2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
  3. Das Recht auf Gesundheit
  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung
  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
  8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
  9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde im Jahr 2002 um zwei Zusatzprotokolle erweitert, einmal zum Schutz von Kindern vor Kinderhändlern und zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten.

  1. UN: Convention on the Rights of the Child – aufgerufen am 1.2.2013
  2. Human Rights Watch: Dispatches: The US Club of 1 on Children’s Rights – aufgerufen am 15.01.2016
  3. Wikipedia: Convention on the Rights of the Child – aufgerufen am 1.2.2013
  4. UNICEF: Zehn Grundrechte – aufgerufen am 1.2.2013



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4 Gedanken zu „UN-Kinderrechtskonvention“

    1. Hallo Margareta,
      Recht auf Bildung heißt leider nicht automatisch ein Verbot von Kinderarbeit. Es gibt viele Länder, in denen Kinder stundenweise zur Schule gehen und trotzdem arbeiten müssen, besonders im informellen Sektor – also in der Gastronomie, bei Straßenverkäufen etc.. Eine Umsetzung des Rechts auf Bildung hängt auch von der nationalen Gesetzgebung, Auslegung und Umsetzung der Kinderrechtskonvention und der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeiterorganisation ab, in denen z.B. das Mindestarbeitsalter der Kinder festgelegt wird. Sofern diese in den entsprechenden Ländern ratifiziert wurden.
      Beste Grüße,
      das earthlink-Team

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