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Zusatzprotokoll UN-Kinderrechtskonvention: Kindersoldaten

Im ursprünglichen Text der UN- Kinderrechtskonvention gilt für die Rekrutierung von Soldaten ein Mindestalter von 15 Jahren. Dieses wurde von einer Reihe von Staaten als zu niedrig angesehen, weshalb die UN Generalversammlung beschloss ein Zusatzprotokoll über die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten zu erlassen. Dieses wurde 25.5.2000 beschlossen und trat am 12.2.2002 in Kraft. 1) Bis August 2014 wurde es von 156 Staaten ratifiziert. 2)

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, dass keine Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren mehr an Kampfhandlungen teilnehmen. Das Mindestalter für die Teilnahme an Kampfhandlungen wird also von 15 auf 18 Jahre angehoben. Außerdem ist die Zwangsrekrutierung von Unter-18-Jährigen verboten. 3) Das Mindestalter für den freiwillligen Eintritt in die Armee ist von Staat zu Staat verschieden geregelt. 4)

Im Jahr 1997 wurde zudem der Posten des Speziellen Repräsentanten des Generalsekretärs [Anm: der UN] für Kinder und bewaffnete Konflikte eingerichtet. 5)

  1. UN: Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on the involvement of children in armed conflict – aufgerufen am 1.2.2013
  2. UN: Signatures and  Ratification of the Optional Protocol on the Involvement of Children in armed conflict – aufgerufen am 13.08.2014
  3. UN-Kinderrechtskonvention: Kindersoldaten – aufgerufen am 13.08.2014
  4. United Nations Treaty Collection: Chapter IV – Human Rights 11 b – aufgerufen am 13.08.2014
  5. Office of the Special Representative of the Secretary-General for Children and Armed Conflict: About Us – aufgerufen am 1.2.2013



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