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ICTI

Vollständige Bezeichnung: International Council of Toy Industries

Branche

Im Jahr 1975 wurde der Weltverband der Spielzeugindustrie von Spielzeug- Herstellern aus acht Nationen ins Leben gerufen.

regionale Verbreitung

Heute umfasst der ICTI bereits 20 Mitgliedsländer: Australien, Brasilien, China, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Hong Kong, Italien, Japan, Kanada, Mexiko, Niederlande, Österreich, Russland, Spanien, Schweden, Taiwan, Ungarn, das Vereinte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinten Staaten von Amerika.

Ziele

  • Vertretung der Interessen der Spielzeug-Hersteller in den Mitgliedsländern
  • Förderung von ethischen und sicheren Praktiken in der Spielzeug- Produktion

Verbindlichkeit

Die Mitglieds- Unternehmen verpflichten sich zu fairen, sicheren und rechtmäßigen Produktionsbedingungen, die im Verhaltenskodex des Verbandes festgehalten werden. Dies beinhaltet auch die Anerkennung der Konventionen C 138 und C 182 der Internationalen Arbeitsorganisation, die ausbeuterische Kinderarbeit verbieten.

Kontrollen

Aufgabe des ICTI ist es zu informieren, zu erziehen und seine Mitglieder zu beobachten und zu überwachen. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird durch externe, vom ICTI zugelassene Audit- Firmen systematisch überprüft.

Sanktionsmöglichkeiten

Im Moment wird über empfindlichere Sanktionen gegenüber Firmen nachgedacht, die sich dem Kontroll-Prozess entziehen.

Umsetzung

Trotz positiver Veränderungen hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bleibt die konkrete Umsetzung des Kodex in der Praxis lückenhaft. Hierfür finden sich vornehmlich zwei Gründe: Erstens geschieht die Verpflichtung zum Kodex auf freiwilliger Basis. Die Einhaltung der geforderten Standards kann demnach keineswegs garantiert werden. Zweitens erfolgt der Prozess der Entwicklung und Realisation der Prinzpien `von oben nach unten`, ohne eine Partizipation der ArbeiterInnen. Dies birgt die Gefahr, dass der Kodex alleiniges Projekt der leitenden Instanzen bleibt und eine reale Verbesserung der Arbeitsbedingungen boykottiert wird.
Beispiel China
China hat zwar die Kodizes des ICTI akzeptiert, jedoch sind ausbeuterische Verhältnisse und Kinderarbeit leider weiterhin an der Tagesordnung. Auch verschiedene Gesetze zum Arbeiterrecht blieben oftmals lediglich auf dem Papier wirksam, da den chinesischen ArbeiterInnen das Recht auf Kollektivverhandlungen verwehrt war.
Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue Arbeitsvertragsgesetz in Kraft, welches von den Arbeitgebern verlangt, zusammen mit den VertreterInnen der Arbeiterschaft einen kollektiven Arbeitsvertrag auszuhandeln. Zudem ist es den ArbeiterInnen gestattet, eigene Repräsentanten zu wählen, welche an diesen Verhandlungen teilnehmen. Die daraus entstehenden Verträge können dadurch schneller und konsequenter umgesetzt werden.
Laut Experten kommt dieses Gesetz zu einem günstigen Zeitpunkt, da es scheint, als wollten nun sowohl ArbeiterInnen als auch Unternehmer die Situation nicht länger hinnehmen und endlich etwas verändern.
Aus Sicht des CSR (Corporate Social Responsibility) bietet das neue kollektive Arbeitsvertragsgesetz aus drei Gründen Chancen auf eine reale Umsetzung des ICTI in die Praxis:

  • Der freiwillige Verhaltenskodex wird auf eine rechtliche Basis gestellt – die zuvor moralische Verantwortung der Arbeitgeber wird zu einer rechtlichen Verpflichtung
  • Der, aus dem Ausland stammende, Kodex wird in die chinesische Realität integriert- die spezifische chinesiche Lebenswirklichkeit wird Grundlage des Gesetzes
  • Die Arbeiter stellen nicht länger unmündige Objekte dar, sondern fungieren als aktive Teilnehmer, welche die Verhandlungen mitgestalten

Links

Homepage – Link nicht mehr abrufbar




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