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Bosnien-Herzegowina

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

in Zahlen

  • Gesamtbevölkerung: 3.301.00 Einwohner (Stand: 2019) 1)
  • 0-14 Jahre: 15% 2)
  • Während im Jahr 2000 noch ca. 17% der Kinder arbeiteten, liegen die UNICEF Schätzungen für 2010 bei 5% 3)

Tätigkeiten / Produkte

  • landwirtschaftliche Tätigkeiten in der Familie 4)
  • Zwangarbeit für Menschenhändler, z.B. Betteln, Prostitution im In- oder Ausland 5)

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • nach dem Unabhängigkeitskrieg in Bosnien-Herzegowina konnte ein Großteil der Infratruktur auf dem Niveau vor dem Krieg wieder hergestellt werden
  • es gibt allerdings große Lücken in der Versorgung mit sozialen Dienstleistungen und dem Zugang zu medizinischer Versorgung sowie Bildung
  • noch immer gibt es ethnische Spannungen, die zum Beispiel durch getrennte Schulen gefördert werden 6)
  • 22% der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze (Stand: 2018) 7)
  • offizielle Arbeitslosenrate: 15,7% (Stand: 2019) 8)
  • die Jugenkriminalität, der Drogenmissbrauch und Selbstmorde unter Jugendlichen nehmen zu 9)

Schulbildung

  • die Schulbildung ist bis zum 15. Lebensjahr kostenlos und verpflichtend
  • der Zugang zu Bildung ist für Roma-Kinder aufgrund von Diskriminierungen, Sprachproblemen und zusätzlichen Kosten für die Schulen immer noch beschränkt 10)
  • aufgrund der Eischulugsrate von 79% für die Sekundarstufe, nimmt UNICEF an, dass viele Kinder Schwarzarbeit verrichten 11)
  • 99, 4% der männlichen und 96,5% der weiblichen Bevölkerung sind alphabetisiert (Stand 20120) 12)

Ursachen für Kinderarbeit

  • Armut
  • soziale Benachteiligung und Diskriminierung beispielsweise der Roma- Bevölkerung 13)

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • ILO Konvention Nr. 105 14) : ratifiziert am 15.11.2000
  • ILO Konvention Nr. 138 15) : ratifiziert am 2.6.1993 , Ausnahmeregel: Mindestalter 15 Jahre
  • ILO Konvention Nr. 182 16) : ratifiziert am 5.10.2001
  • UN-Kinderrechtskonvention 17) : unterzeichnet am 1.9.1993
  • UN Zusatzprotokoll bewaffnete Konflikte 18) : ratifiziert am 10.11.2003
  • UN Zusatzprotokoll Kinderhandel 19) : ratifiziert am 4.10.2002
  • das Mindest-Arbeitsalter ist auf 15 Jahre festgesetzt; alle Minderjährigen müssen ein Gesundheitszeugnis vorweisen um arbeiten zu dürfen
  • Kinder und Jugendliche dürfen keine gefährliche Arbeit verrichten oder nachts arbeiten
  • Kinderhandel und sexuelle Beziehungen jeglicher Art zu Kindern sind verboten und werden bestraft

Bisherige Lösungsansätze

  • die Regierung Bosnien- Herzegowinas arbeitet unter anderem mit UNICEF zusammen, um Regierungs- Angestellte, Richter etc. im Umgang mit Opfern von Menschen- und speziell auch Kinderhandel zu trainieren 20)
  1. World Bank Data
  2. World Bank Data
  3. UNICEF
  4. Findings on the worst Forms of Child Labour 2007
  5. US Department of State 2010
  6. UNICEF Länderbericht
  7. Borgen Project – Bosnia and Herzegovina
  8. World Bank Data
  9. UNICEF Bosnien und Herzegowina
  10. Borgen Project – Romani Poverty
  11. UNICEF Bosnien and Herzegowina
  12. World Fact Book
  13. UNICEF Studie
  14. Abschaffung der Zwangsarbeit
  15. Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung
  16. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit
  17. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder
  18. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten
  19. Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie
  20. UNICEF



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