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Frankreich

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

in Zahlen

  • Gesamtbevölkerung: 65,273,512 Einwohner (Stand: März 2021) 1)
  • 0-14 Jahre: 17,6% 1)
  • keine Statistiken zu Kinderarbeit
  • Die französische Polizei schätzt, dass im Jahr 2005 3.000 bis 8.000 Kinder zu Prostitution und Arbeit, einschließlich Betteln gezwungen wurden. 2)

Tätigkeiten / Produkte

  • Prostitution
  • Betteln
  • Dienstmädchen
  • Frankreich ist Zielland für Frauen- und Mädchenhandel v.a. aus den zentral- und osteuropäischen Ländern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zwangsarbeit als Dienstmädchen und für Kleinkriminalität. 2)

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Arbeitslosenrate: 8,44% (Stand: 2019); Jugendarbeitslosigkeit der 15- 24 Jährigen: 19,6% (Stand: 2019) 3)
  • Armut: 13,4% der Bevölkerung leben unter der nationalen Armutsgrenze (Stand: 2017) 4)
  • 20% aller Kinder in den städtischen Gebieten haben einen Migrationshintergrund; Diskriminierungen im Schulssystem und auf dem Arbeitsmarkt sind für diese Gruppe wahrscheinlicher 5)

Schulbildung

  • Einschulungrate: 99% der Jungen und 99% der Mädchen werden eingeschult (2000-2005) 6)
  • Schulbildung ist kostenfrei für Kinder bis 18 Jahre und verpflichtend bis 16 Jahre, auch für Nicht-Staatsbürger 2)
  • Alphabetisierungsrate: 99% der Männer und Frauen können lesen und schreiben (Stand: 2003) 7)

Ursachen für Kinderarbeit

  • Kinderhandel in Länder, die Nachfrage z.B. nach Kinderprostituierten haben
  • Kriminelle Banden aus ärmeren EU- Ländern, die Kinderhandel organisieren 2)

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • ILO Konvention Nr. 105 8) : ratifiziert am 18.12.1969
  • ILO Konvention Nr. 138 9) : ratifiziert am 13.07.1990 , Mindestalter 16 Jahre
  • ILO Konvention Nr. 182 10) : ratifiziert am 11.09.2001
  • UN-Kinderrechtskonvention 11) : ratifiziert am 07.08.1990
  • UN Zusatzprotokoll bewaffnete Konflikte 12) : ratifiziert am 05.02.2003
  • UN Zusatzprotokoll Kinderhandel 13) : ratifiziert am 05. 02. 2003
  • Nationale Gesetze zum Schutz von Kindern:
  • Die Verfassung und Gesetze verbieten Menschenhandel und Zwangsarbeit, dennoch kommt es zu entsprechenden Fällen.
  • Das Gesetz verbietet die meisten Formen von Kinderarbeit. Die Bemühungen der Regierung, Kinder vor Ausbeutung am Arbeitsplatz zu schützen, waren allgemein erfolgreich. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht arbeiten, ausgenommen im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses. Kinder unter 18 Jahren dürfen keine schwere Arbeit leisten und Nachtarbeit ist ebenfalls verboten. 2)

Bisherige Lösungsansätze

  • Es gibt strenge Gesetze gegen Menschenhandel mit Dienstmädchen. Das Komitee gegen Moderne Sklaverei erreichte eine strafrechtliche Verfolgung in den entsprechenden Fällen.
  • Sextourismus durch Franzosen in anderen Ländern ist ein Problem, dem sich die Regierung nun annimmt. Das Gesetz bestimmt, dass nationales Gesetz auf Sexualvergehen, welche von Franzosen im Ausland begangen wurden, anwendbar ist. Im Mai 2005 haben 20 der führenden Tourismusunternehmen gemeinsam mit dem Minister für Tourismus eine Charta unterschrieben, in der sie zusichern, ihren Einsatz im Kampf gegen Kindersextourismus zu erhöhen. 2)
  1. Populationpyramid Frankreich
  2. U.S. Department of State
  3. Worldbank Frankreich
  4. Worldbank Frankreich
  5. „The children of immigrants in France“  – UNICEF
  6. UNICEF
  7. Alphabetisierungsraten weltweit
  8. Abschaffung der Zwangsarbeit
  9. Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung
  10. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit
  11. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder
  12. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten
  13. Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie



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