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Schweiz

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

in Zahlen

  • Gesamtbevölkerung: 7.655.628 Einwohner (Stand: Juli 2012) 1)
    0-14 Jahre: 15,2% 1)
  • Kinderarbeit: Es liegen keine offiziellen Zahlen vor 2)

Tätigkeiten / Produkte

  • Es wurden vor einigen Jahren 60 Fälle von Kinderprostitution entdeckt, die meisten der Opfer waren Mädchen im Alter zwischen 13 und 17 Jahren. 3)
  • Unter Umständen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse bei Jugendlichen: Unbezahlte Überstunden und Frühschichten

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • 100% der Bevölkerung können lesen und schreiben. 4)
  • Kein absolutes Verbot von Kinderarbeit oder ein Mindestalter für Beschäftigung
  • Seit Anfang 2008 gibt es eine neue Jugendschutzverordnung: Die Regelungen sind aber komplex und weitgehend unbekannt
  • Arbeitslosenrate: 4,4% (Stand: Februar 2010) 5)

Ursachen für Kinderarbeit

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • ILO Konvention Nr. 105 6) : ratifiziert am 18.7.1958
  • ILO Konvention Nr. 138 7) : ratifiziert am 17.8.1999
  • ILO Konvention Nr. 182 8) : ratifiziert am 28.6.2000
  • UN-Kinderrechtskonvention 9) : ratifiziert am 24.2.1997
  • UN Zusatzprotokoll bewaffnete Konflikte 10) : ratifiziert am 26.7.2002
  • UN Zusatzprotokoll Kinderhandel 11) : unterzeichnet am 7.2.2000
  • Nationale Gesetze:
  • Es ist kein Mindest-Arbeitsalter festgesetzt, von dem Arbeitsverbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sind viele Ausnahmen möglich. Nach Alter gestaffelt sind jedoch Höchstgrenzen für die Beschäftigungszeit festgelegt (z.B. für unter 13-Jährige drei Stunden pro Tag und neun pro Woche; für ältere länger, wenn Ferien sind; Mitarbeit in familiären Betrieben ) 12)
  • Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren dürfen nicht nachts, an Sonntagen oder an gefährlichen Arbeitsplätzen arbeiten.
  • Bei Menschenhandel können Gefängnisstrafen von bis zu 20 Jahren verhängt werden.
  • Zwangsprostitution wird mit Gefängnis von bis zu 10 Jahren bestraft. 3)

Bisherige Lösungsansätze

  • Mit der Kampagne „Keine Ausbeutung mit unseren Steuergeldern“ möchte das Schweizerische Arbeitshilfswerk SAH die Kantone und Gemeinden auffordern, bei der Beschaffung von Gütern auf die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der ILO zu achten. 13) Hier gibt es auch eine Landkarte schweizerischer Gemeinden, die bereits eine entsprechenden Beschluss gefasst haben oder dies angestrebt wird.
  • Der Schweizer Bund schließt beim Einkauf von Computern Kinderarbeit aus: „Der Anbieter verpflichtet sich, dass die angebotenen Produkte keine Komponenten beinhalten, die den ethischen und moralischen Grundsätzen widersprechen, insbesondere Kinderarbeit, gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen, Ausbeutung usw.“ 14)

Weitere Links

  • Meldung vom 18. März 2008
  1. CIA The World Factbook
  2. geographixx – nicht mehr verfügbar
  3. US Department of State
  4. US Department of State
  5. CIA The World Factbook
  6. Abschaffung der Zwangsarbeit
  7. Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung
  8. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit
  9. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder
  10. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten
  11. Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie
  12. Der Tagesanzeiger
  13. Schweizer Arbeiterhilfsnetzwerk
  14. inside-it.ch



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6 Gedanken zu „Schweiz“

  1. Guten Tag, Immer mehr sieht mal Kinder – auch Kleinstkinder, die bestimmt nicht nach ihrer Zustimmung gefragt werden können – in der Werbung! „Kinder-Schokolade“ ist nur ein schlimmes Beispiel. Wieso läuft das nicht unter Kinderarbeit? Oft werden zudem in diesen Werbefilmen mit emotionalem Inhalt Kinder auch emotional ausgebeutet.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Gion Honegger

    1. Hallo Gion,
      im weitesten Sinne sind Kinder in der Werbung oder auch in der Unterhaltungsbranche ebenfalls Kinderarbeit ausgesetzt. Allerdings handelt es sich dabei um keine ausbeuterische Kinderarbeit, da hier das Jugendarbeitsschutzgesetz greift und die Arbeit in einem geschützten Rahmen abläuft. Dass Eltern ihre Kinder oft ungefragt für Werbezwecke instrumentalisieren ist dennoch sicher ein weiteres ethisch bedenkliches Thema.
      Beste Grüße,
      das earthlink-Team

  2. Guten Tag

    Läuft es auch unter Kinderarbeit, wenn, als „Disziplinarmassnahme“ gedacht, ein 13-jähriges Mädchen von einer Schulbehörde für einen ganzen Monat zur Arbeit in einem Behindertenheim gezwungen wird?

  3. beatrice landert langwattstrasse 27 8125 zollikerberg

    neuerdings sehe ich auf tele züri,spendenwerbung organisator caritas ch mit kleinen kindern welche für kinderspenden werbung machen. ich frage sie ob solche werbung keine kinderarbeit ist ? am tv sieht man je länger je mehr spots mit kindern, schliesst das eine das andere nicht aus ? bin interessiert an einer antwort, besten dank und freundliche grüsse, beatrice landert.

    1. Hallo Frau Landert,
      hier gibt es zwei problematische Ebenen. Kinder in der Unterhaltungsbranche allgemein und Kinderdarsteller werden normalerweise in Mittel- und Nordeuropa nicht direkt ausgebeutet, d.h. es gibt Kinder- und Jugendschutzgesetze, die z.B. Nachtarbeit ausschließen, feste Arbeitsstunden pro Tag vorgeben und die Kinder auch nicht am Schulbesuch hindern. Dennoch sind auf solche Art beworbenen Kinderpatenschaften oder Spendenaufrufe, die durch abgebildete Kinder gezielt Mitleid erregen wollen, problematisch, da sie im weitesten Sinne als emotionale Ausbeutung gewertet werden könnten und häufig mit postkolonialen, entwürdigenden Stereotypen arbeiten.

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